Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an!
Unser Serviceteam berät Sie gerne unter
+49 (0)89 501605
Seit über 30 Jahren Kurzzeitversicherung
für Kurzzeitkennzeichen, Rote Nummer, Überführungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen
Kurzzeitversicherung für KurzzeitkennzeichenVersicherungsdauer 1
Tag bis 5 Tage, gültig für alle Fahrzeuge
|
|
![]() |
Informationen zu Preisen für Kurzzeitversicherungen und Laufzeiten für alle Fahrzeugarten erhalten Sie in unserem Onlineshop |
![]() |
Jetzt Kurzzeitversicherung kaufen
Inhalt: |
eVB Informationen zur Kfz Haftpflicht für Kurzzeitversicherungfür Kurzzeitkennzeichen
Somit verliert die bisherige Versicherungsdoppelkarte ihre Gültigkeit und ist durch die eVB-Nummer ersetzt. Mit neuester Technik werden ihre Zulassungsdaten (Name, Vorname und Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gemeldet. Dieser erstellt eine eVB Nummer und sie ist gleichzeitig der Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die eVB-Nummern gelten nicht nur für Kurzkennzeichen, sondern auch für alle anderen Zulassungsarten (auch Saisonkennzeichen, Oldtimer), mit Ausnahme von Ausfuhrkennzeichenzulassungen.
Kfz-Haftpflicht für Kurzzeitversicherung
In Verbindung mit einem Kurzeitkennzeichen ist eine Kurzzeitversicherung gesetzliche Pflicht. Ab 01.01.2009 muss eine sogenannte eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden ( siehe eVB Informationen ). Die bisherige Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte hat ab sofort keine Gültigkeit mehr. Bei der Kurzzeitversicherung ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung zur jeweiligen Mindestdeckungssumme versichert, eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen. (Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Vollkasko- usw.) Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen ist für alle Fahrzeugarten ( Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w. ) gültig. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 1 Tag bis 5 Tage. Die allgemeinen Bedingungen für die Kurzzeit-Haftpflichtversicherung
Geltungsbereich für KurzzeitversicherungKurzzeitkennzeichenschilder (Kurzkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Kurzkennzeichenschilder) erhalten Sie für die Überführung oder Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.). Die Gültigkeit ist zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung
von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen
mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte ( IVK ) für
die Kurzzeitversicherung. Der Geltungsbereich für die Kurzzeitversicherung ist gültig:
Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitversicherung ist auf die in der grünen Karte ( IVK ) genannten Ländern - mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffendes Landes - beschränkt. Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers. Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen inkl. Ausfuhrversicherung (siehe Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen).
Verbringen Sie Ihr Fahrzeug in eines der nachstehenden Länder, sollten Sie ausschließlich ein Ausfuhrkennzeichen inkl. Ausfuhrversicherung (siehe Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen) verwenden:
Information Kurzzeitkennzeichenschilder
(Weitere Hinweise siehe Menupunkt Zulassungsunterlagen)
Bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ist nach § 16 FZV ist zu beachten:
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung ( eVB - elektronische Versicherungsbestätigung - gem. § 23 FZV ). Die Zulassung mit Kurzkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen zurzeit 10,50 €.
Zulassungsunterlagen für Kurzzeitkennzeichen bei einigen müssen Sie den Kfz-Brief bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (ZuB) und die Stilllegebescheinigung vorlegen, bei anderen erteilen diese das Kurzzeitkennzeichen ohne jegliche Fahrzeugdokumente zu. Manche Straßenverkehrsämter verlangen einen gültigen TÜV bzw. Erteilen nur die Genehmigung zu einer einmaligen Prüfungsfahrt zum nächsten TÜV oder der DEKRA, andere Straßenverkehrsämter wiederum verzichten auf einen noch gültigen TÜV-Eintrag. Weiters verlangen einige Straßenverkehrsämter den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder den Pass und Vorlage der Meldebescheinigung, andere verzichten auf einen Wohnortnachweis. Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, raten wir bei dem betreffenden Straßenverkehrsamt vor Beantragung die gewünschten bzw. erforderlichen Unterlagen zu erfragen!
Bei ihrem Straßenverkehrsamt müssen Sie vorlegen: Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und dem roten Kfz-Zulassungsschein werden ggfs. folgende Unterlagen benötigt:
Weitere wichtige gesetzliche Bestimmungen siehe Info Kurzzeitkennzeichenschilder
HaftungsausschlussEine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben freibleibend und nicht abschließend sind. Wir können keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Straßenverkehrsämter bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend.
ITS Shop Artikelbeschreibung KZK 18.07.2009 |
![]() |
ITS GmbH
Schwanthaler Str. 124 | 80339 München
Tel.: +49 (0)89 501605 | Fax: +49 (0)89 508474